Wie der Arzthaftungsfall der kleinen Deike Holweg ein Gesetz veränderte

    

Rückblick: An einem Sonntag im August 2001 kommt es in einem Kreißsaal einer renommierten Hamburger Geburtsklinik zu Komplikationen. Obwohl die Mutter vorab Chefarzt - Behandlung  vereinbarte, ist lediglich eine Ärztin im Praktikum zur Geburt ihrer Tochter anwesend. Kein Chefarzt, kein Oberarzt, kein einziger Facharzt. Die junge und unerfahrene Berufsanfängerin in Ausbildung wird nicht beaufsichtigt und handelt nicht so, wie ein Facharzt gehandelt hätte. Sie ist vollkommen auf sich alleine gestellt und übersieht aus Mangel an Erfahrungen einen folgenschweren Geburtsstillstand. Die kleine Deike erleidet dadurch einen Sauerstoffmangel ,der ihr Gehirn aufs schwerste schädigte. Spätere Diagnose: Hypoxischer Hirnschaden. Das Mädchen Deike ist seit damals ein Intensiv- Pflegefall, 24 Stunden rund um die Uhr, Tag für Tag.

Krankenhaus und Ärzte schweigen, Familie Holweg entschloss sich zur Klage und verlor. Holwegs legten Berufung ein für Deike. Holwegs Gutachter bescheinigte im Gegensatz zu den erstinstanzlichen gerichtlichen Gutachtern grobe und vermeidbare Fehler bei der Behandlung und im Management der Geburt des kleinen Mädchens. Ohne mündlich zu verhandeln, ohne Holwegs Argumente und den Gutachter zu hören, wurde die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen.

Diese Möglichkeit des „Kurzen Prozess Machens“ wurde im Jahr 2002 von Rot- Grün eingeführt. Die alte Fassung eines kleinen Paragrafen der Zivilprozessordnung (ZPO) ermöglichte diese schnellen Gerichts-Beschlüsse. Die damalige Koalition wollte Richter entlasten, die sich von angestauten Aktenbergen überfordert sahen. Die Folge für klagende Bürger: Immer mehr Berufungsverfahren wurden fortan weniger aufwendig und weniger gründlich verhandelt. Insbesondere Arzthaftungssachen wurden immer öfter per Beschlusszurückweisung frühzeitig beendet. Klagenden Bürgern wurde das Wort praktisch abgeschnitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) war für immer mehr Menschen in Deutschland unerreichbar geworden. Ungerecht fanden Holwegs das, denn, hätten die Berufungsrichter per Urteil abgelehnt, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH in jedem Fall möglich gewesen. Richter dort hätten entscheidende Fehler während des Verfahrens erkannt und durch Urteil hätte Deike den Prozess dann gewonnen.

Tilman Holweg, der Vater von Deike, gab nicht auf und legte Verfassungsbeschwerde ein. Er entschloss sich im Sommer 2008, nach der erwartungsgemäßen Ablehnung der Verfassungsbeschwerde politisch für eine Änderung des § 522 ZPO Abs. 2 und 3 zu kämpfen. Holweg ist keiner Partei zugehörig und kein Jurist. Trotzdem fanden seine Argumente Gehör: Er gründete eine in der Fachwelt und in den Medien viel beachtete Initiative zur Änderung des § 522 ZPO und forderte gleiches Recht für alle Bürger. Am 5. März 2009 fand erstmals eine Debatte im Bundestag zu den Problematiken rund um den alten Paragrafen 522 ZPO statt. Insbesondere die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) , aber auch Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU, SPD und Grünen äußerten damals noch vehemente Kritik an Änderungsbestrebungen des § 522 ZPO. Arbeitsentlastung der Richter und Kostenersparnis für die Länder- Haushalte schien den Reformgegnern von damals wichtiger zu sein als die Waffengleichheit zwischen den Gerichts- Parteien. Tilman Holweg eröffnete die Internetseite www.522zpo.de . Die Resonanz war überwältigend.

Die Beschlusszurückweisung nach § 522 II ZPO war einige Monate später dann Gegenstand einer öffentlichen Podiumsdiskussion, die am 17.6.2009 auf Einladung der FDP- Bundestagsfraktion im Reichtag stattfand. Tilman Holweg wurde als Kläger auf das Podium eingeladen. Er berichtete exemplarisch für viele Fälle, seine bitteren Erfahrungen rund um die Beschlusszurückweisung und die Besonderheiten rund um den Arzthaftungsfall Deike trugen maßgeblich zur Meinungsbildung bei. Hochrangige Richter und Rechtsexperten diskutierten hier gemeinsam mit Bundes- Politikern und dem Vater Tilman Holweg. Am Ende bestand Einigkeit: Die Vorschrift des § 522 II ZPO muss geändert werden.  

Podiumsdiskussion am 17.6.2009, Berliner Reichstag: Prof. Dr. E.Reinelt (BGH- Rechtsanwalt), T. Holweg (Vater von Deike), M. Dyckmans (FDP), Prof. Dr. R. Greger (ehemaliger BGH-Richter, Uni Erlangen), G. Reichling (vorsitzender Richter) und H.-J. Staehle (Bundesrechtsanwaltskammer). Foto-Quelle: FDP- Bundestagsfraktion.

Holweg kämpfte weiter, er nahm Kontakt zu allen Bundestagsfraktionen auf. Gespräche mit Rechtsexperten und Betroffenen bestätigten seinen Kurs im Kampf um mehr Gerechtigkeit. Holweg veranstaltete z.B. am 5. Oktober 2010 eine hochrangig besetzte Podiumsdiskussion. Richter, Rechtsanwälte, Betroffene und Politiker meldeten sich zu Wort. Auch das Bundesjustizministerium (BMJ) kam Holwegs Einladung zu dem viel beachteten Expertengespräch in Hamburg nach und entsandte den Leiter des Referats "Zivilprozess". Das Ministerium stellte den zu diesem Datum endlich vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des § 522 ZPO erstmals auf Holwegs Veranstaltung seinem Inhalt nach der Öffentlichkeit  vor.

Podiumsdiskussion 5.10.10 in Hamburg: T. Holweg (Initiator), Prof. Dr. B.Gsell (Universität Augsburg), Prof. Dr. E.Reinelt (BGH- Rechtsanwalt), RA H. Staehle (Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer), Dr. C. Meyer- Seitz (Bundesministerium der Justiz), W. Ebersberger (Moderator).

Bundesjustiz- Ministerin: "Neues Gesetz beseitigt rechtsstaatliche Unwuchten"

Die gemachten negativen Erfahrungen im Umgang mit dem alten Paragrafen 522 ZPO flossen 2011 in das neue, gerechtere Gesetz für die Zukunft ein. Insbesondere der Arzthaftungs- Fall der kleinen Deike bewegte das Bundesjustizministerium und den Deutschen Bundestag dann endlich doch zum Handeln. Die Bundes- Justiz- Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte am 25. Januar 2011: "Das neue Gesetz beseitigt rechtsstaatliche Unwuchten im Berufungsverfahren" ( Pressemitteilung , BMJ ).

Der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) der Bundesjustizministerin versicherte in einem Gespräch mit Deikes Vater im Berliner Reichstag im November 2010 für die Zukunft: „In besonderen Fällen muss aus Gründen der Fairness immer mündlich verhandelt werden, wie etwa in Arzthaftungssachen!" 

Tilman Holweg u. Staatssekretär Max Stadler (Foto-Quelle: NDR)

SPD und BÜNDNIS 90 / Die Grünen erkannten ihre Fehler von 2002 aus Rot- Grüner Regierungszeit. Beide Fraktionen brachten 2011 dann konsequentere Gesetzentwürfe zur Änderung des Paragrafen 522 ZPO in den Bundestag ein, als die jetzige Regierungs- Koalition aus CDU/CSU und FDP. Die Mehrheit des Deutschen Bundestages fand schließlich zu einer auch im Bundesrat von den Ländern mitgetragenen Reform des § 522 ZPO und verabschiedete den Regierungsentwurf. Die Erfahrungen von Familie Holweg rund um den Arzthaftungsfall ihrer geburtsgeschädigten Tochter Deike bewegten alle Fraktionen des Deutschen Bundestages zu dieser Korrektur des Paragrafen 522 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Gesetzes- Änderung, die für künftige Verfahren gilt, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die schwerst mehrfach behinderte kleine Deike hat selbst nichts von "ihrer" Reform des § 522 ZPO.

Hoffnung, dass Deike auch noch Gerechtigkeit erfährt, gibt Familie Holweg aber nicht auf: Der Fall Deike liegt seit Anfang 2009 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Chancen, dort für Deike sind nicht schlecht, denn die selben Argumente ihres Vaters, die Bestandteil der Straßburger Beschwerde sind, führten dazu, dass die "rechtsstaatlichen Unwuchten" für künftige Fälle beseitigt worden sind. Wiederholt war der Fall Deike in 2011 während des Gesetzgebungsverfahrens im Plenum des Deutschen Bundestages von zentraler Bedeutung: "Berücksichtigt man, welche gravierenden Auswirkungen die fehlsame oder sogar missbräuchliche Anwendung des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO im Einzelfall haben kann – ich erinnere an das Schicksal der kleinen Deike –, dann kann man nicht anders, als festzustellen, dass die derzeitige Regelung angepasst werden muss." (Quelle: Plenarprotokoll 17084, stenografischer Bericht, Deutscher Bundestag, Rede des Abgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU). 

Aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages zur Gesetzesverabschiedung: "...In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich der Familie Holweg für ihren unermüdlichen Einsatz für eine Änderung des § 522 ZPO danken. Sie haben gezeigt, dass auch einzelne Bürger in unserer Demokratie mit Engagement und der notwendigen Beharrlichkeit sehr viel in der Politik anstoßen und auch erreichen können. Vielen Dank dafür..." (Quelle: Rede Luczak (CDU / CSU), Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/120). 

 

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